Garantiebestimmungen
Die Garantieleistungen werden von uns nach einheitlichen Richtlinien erbracht:
Garantiedauer
Die Garantie gilt ab Eingliederungsdatum für 4 Jahre auf festsitzenden Zahnersatz und 3 Jahre auf herausnehmbaren Zahnersatz.
Außerhalb der Garantie
Nicht unter Garantie fallen Arbeiten, die als Nachbehandlung zu betrachten sind: z.B. Entfernung einer Naht nach der Operation oder Unterfütterung einer Prothese. Bei Provisorien (Arbeit und Prothetik) besteht keine Garantie.
Umfang der Garantie
- Zahnbehandlung und Prothetik
- Eventuelle Übernahme der Reisekosten (nach Absprache mit Dentatour)
Die Garantieleistungen werden vermindert oder aufgehoben
- bei vernachlässigter Mundhygiene
- bei Nichtbefolgung ärztlicher Anweisungen (z.B. die Totalprothese beim Schlafen nicht zu tragen)
- bei unsachgemäßer Behandlung des Zahnersatzes
- bei Nichteinhaltung der notwendigen Kontrolltermine (einmal jährlich)
- bei natürlichem Abbau des Zahnhalteapparates bzw. des Kieferknochens
- bei unbehandelter Kiefergelenk-Dysfunktion
- bei größerer Gewichts-Abnahme bzw. -Zunahme in kurzer Zeit
- bei Vorliegen einer Allgemeinerkrankung, die ungünstige Auswirkungen auf das Kauorgan hat (z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Strahlentherapie oder zystostatischer Therapie).
Geltendmachung von Garantieleistungen
Bei Geltendmachung von Garantieleistungen ist zuerst die Dentatour zu konsultieren. Zusammen mit unseren Zahnärzten wird abgeklärt, ob eine Leistungspflicht gemäß den Garantiebestimmungen vorliegt und ob die Garantieleistungen von Dentatour zu erbringen sind.